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Informationsblatt Fertigstellungspflege                        

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass gemäß DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten" die Gewährleistung auf den Anwuchserfolg von Pflanzungen entfällt, wenn keine Fertigstellungspflege vereinbart und ausgeführt wird.

Das bedeutet unsere Gewährleistung beschränkt sich lediglich auf die richtige Qualität und besondere Merkmale der entsprechenden Pflanzen. Die Fertigstellungspflege gehört laut DIN 18916 zur Leistung der Pflanzung/ Ansaat dazu.

Ist diese von Ihnen nicht gewünscht stimmen Sie somit automatisch der Abnahme einer „unfertigen Leistung“ zu!

 

In diesem Fall kommen wir hier unserer allgemeinen Informationspflicht nach:

 Alle Pflanzungen/ Ansaaten müssen besonders in den ersten Tagen und entsprechend der Bodenverhältnisse sowie der Witterung gewässert werden.

Richtwerte Wassermenge je Wässerungsgang sind: 10 L/ m² Fertigrasen (entspricht 2 – 3 Min. bei üblichem Hauswasser-leitungsdruck); 3 – 4 L je Bodendecker, Staude, Gras; 15 – 20 L je Strauch; 35 – 50 L je Solitärstrauch bis 175 cm; 80 – 120 je Hochstamm StU 10 bis 18 cm oder Solitärstrauch über 175 cm.

  • Des Weiteren ist unerwünschter Aufwuchs in Pflanzungen und Pflanzscheiben unter Schonung des Wurzelwerks der Pflanzen händisch zu beseitigen.
  • Düngungen sind im Frühjahr oder Herbst auszubringen. Dabei sind der Nährstoffgehalt des Bodens und der Bedarf der Pflanzen zu beachten.

Die Hauptnährstoffe: Stickstoff fördert Wachstum und Blattgrün, Phosphor Blüte und Wurzeln, Kalium die Vitalität und Resistenz. Für bestimmte Pflanzen können Eisen, Magnesium, Schwefel etc. ebenfalls wichtig sein. Die Bodeneigenschaften wie z.B. der pH-Wert sind für die Nährstoffverfügbarkeit verantwortlich!

  • Je nach Erfordernis sind Verankerungen zu erneuern, trockene/ beschädigte Pflanzenteile glatt abzuschneiden und Mulchungen aufzufrischen. 
  • Schnittmaßnahmen sind überwiegend in der Vegetationsruhe durch zuführen, d.h. (Sept.) Okt. bis März.

Gehölze sind wenn, dann z.B. entsprechend ihrer Erziehung oder natürlichen Wuchsform zu schneiden.

Stauden im Frühjahr i.d.R nach dem letzten Frost vor dem Neuaustrieb bodennah zurück zuschneiden. Ggf. sind weitere Schnitte zu anderen Zeitpunkten nötig/ möglich.

Rasen sollte ganzjährig ab einer Wuchshöhe von 6 – 9 cm auf 4 – 6 cm gekürzt werden, jedoch maximal um 1/3 je Schnitt. Ggf. kann ein Absanden und Vertikutieren des Rasens gegen Bildung von Rasenfilz im Frühjahr nötig sein.

Auf abweichende Pflegemaßnahmen weisen wir Sie bei Bedarf hin!

 

Das Vereinbaren der Fertigstellungspflege ist grundsätzlich natürlich bis zum vereinbarten Abnahmetermin möglich! 

Neben der fachgerechten Ausführung der oben genannten Arbeiten und der vollen Gewährleistung auf Ihre Pflanzung/ Ansaat hat die Durchführung der Fertigstellungspflege durch uns weitere Vorteile:

Wird eine Fertigstellungspflege vereinbart erfolgt gemäß DIN 18916 die Abnahme (Beginn der zweijährigen Gewährleistungsfrist) bei Gehölzen erst nach den Durchtrieb zum 24. Juni (Johannestrieb), bei Stauden, Zwiebeln, Knollen nach dem Austrieb oder Einwurzeln, bei Raseneinsaat ab 70 % Bodendeckung im geschnittenen Zustand und bei Fertigrasen wenn dieser gleichmäßig mit der Vegetationstragschicht verwurzelt ist.

Es können hierzu auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden z.B. bei sehr späten Pflanzungen im Mai/ Juni bei Gehölzen, bei Herbstpflanzung von Stauden oder wenn generell eine mehrjährige Gartenpflege als Folgeauftrag vereinbart wird.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen „Grün um’s Haus“!

Ihr Team von NaturweltenGbR

Kirchheim, Juni 2021

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